Buchungsbedingungen


 

Buchungsbedingungen
 
Vertragsabschluß
  Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die vom Mieter unterschriebene Vertragsausfertigung zugeht. Danach erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reiseantritt zu entrichten.
 
Mietbedingung Teil 1
  Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
 
Mietbedingung Teil 2
  Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
 
Mietbedingung Teil 3
  Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner des Vermieters für den Mietpreis.
 
Reiserücktritt
  Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an den Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen : vor dem Anreisetag :
bis zu 45 Tagen 20% des Vertragspreises 44 bis 30 Tage 40% des Vertragspreises 29 bis 22 Tage 60% des Vertragspreises 21 Tage 100% des Vertragspreises
Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Vertragspreises. Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigten Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei dem Vermieter.
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen wird der Mieter durch eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung geschützt

 

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