Die Mietbedingungen: 1. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Grundstücksgemeinschaft Kaden ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reiseantritt zu entrichten. Bei Last Minute Buchungen sind mit Vertragsabschluss 100 % des Mietpreises fällig.
2. Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist die Grundstücksgemeinschaft Kaden sofort zu benachrichtigen.
3. Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
4. Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der Grundstücksgemeinschaft Kaden für den Mietpreis.
5. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an die Grundstücksgemeinschaft Kaden.
In diesem Fall ist die Grundstücksgemeinschaft Kaden berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen: Vor dem Anreisetag : bis zu 45 Tage 20% des Vertragspreises bis zu 44 - 30 Tage 40% des Vertragspreises bis zu 29 - 22 Tage 60% des Vertragspreises bis zu 21 Tage 80% des Vertragspreises Reiseabbruchwährend des Aufenthaltes: 100% des Vertragspreises
Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei der Grundstücksgemeinschaft Kaden. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen wird der Mieter durch eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung geschützt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und den Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung! |
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